Beratung in Versicherungsangelegenheiten ist kein bloßer Vorgang der Produktauswahl,
sondern ein ernsthafter Versuch gründlicher Berufsausübung.
Wer Beratung in Anspruch nimmt,
tut dies nicht aus theoretischem Interesse,
sondern in der Erwartung,
dass die eigene Situation sorgsam erhoben,
fachlich richtig eingeordnet
und mit der gebotenen Gewissenhaftigkeit beurteilt wird.
Gerade dort, wo Vermögen, Haftung, Existenzsicherung
und langfristige wirtschaftliche Folgen berührt sind,
genügen weder Schnelligkeit noch bloße formale Richtigkeit.
Erforderlich ist vielmehr eine Haltung,
die das konkrete Problem vor jedes Produkt stellt, bestehende
Lösungen kritisch prüft,
Unklarheiten nicht übersieht
und auch dort Zurückhaltung wahrt,
wo eine vorschnelle Empfehlung zwar bequem,
aber nicht verantwortbar wäre.
Gründliche Beratung wird daher nicht an der Geschwindigkeit gemessen, mit
der eine Antwort gegeben wird, sondern
an der Sorgfalt,
mit der ein Sachverhalt verstanden,
geprüft
und in eine tragfähige Lösung überführt wird.
Der Maßstab verantwortlicher Berufsausübung liegt nicht darin, Vollständigkeit
zu behaupten, sondern
darin, der
berechtigten Erwartung des Kunden an fachliche Ernsthaftigkeit,
Gewissenhaftigkeit und klare Orientierung bestmöglich
zu entsprechen.